Tafelwein

muss über mindestens 8,5 vol% Alkohol verfügen. Nach Anreicherung darf der Gesamtalkoholgehalt höchstens 12 vol% betragen. Die Gesamtsäure muss bei mindestens 4,5 g/l liegen. Trauben müssen nicht aus dem Weinanbaugebiet stammen in dem er verkauft wird. Es genügt die Bezeichnung deutscher Tafelwein.

Landwein

ist ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter. Der Landwein muss zu 85 % aus Lesegut aus dem auf dem Etikett angegebenen Gebiet hergestellt werden. 15 % dürfen aus anderen Gebieten stammen. Er ist stets trocken oder halbtrocken, die Herkunftslandschaft z. B. Ahrtaler Landwein, muss auf dem Etikett angegeben werden. 

QbA – Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete

muss sorten- und gebietstypisch sein, das heißt, er muss zu 100 % aus dem Anbaugebiet und den dort zugelassenen Rebsorten stammen. Qualitätswein muss ebenso wie Prädikatsweine erfolgreich eine amtliche Qualitätsweinprüfung durchlaufen haben. Dem geprüften Wein wird eine amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.) erteilt, die auf dem Etikett dokumentiert sein muss.

Die daneben existierenden Bezeichnungen Classic und Selection sind keine Prädikate, sondern stehen für Qualitätsweine, die nach speziellen Richtlinien hergestellt (=„vinifiziert“) werden.

(Prüfinhalte zum Erhalt einer AP-Nr.: Die Amtliche Prüfungsnummer wird nur dann verliehen, wenn der Wein aus Trauben zugelassener Weinreben hergestellt wurde, die vorgeschriebene Erntemenge pro Hektar eingehalten wurde und die geltenden weinrechtlichen Anforderungen analytisch und sensorisch erfüllt wurden.)

Prädikatsweine

dürfen nach deutschem Recht nur aus einer Rebsorte gekeltert werden. Verschnittweine sind als Qualitätsweine (Q. b. A.) zu bezeichnen, auch wenn die dazu verwendeten Weine jeder für sich den Status eines Qualitätsweins mit Prädikat beanspruchen könnten. Das minimale Mostgewicht (wird in Grad Öchsle gemessen) für die verschiedenen Prädikate variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können gelten:

Kabinett - mind. 73° Öchsle
Spätlese - mind. 85° Öchsle 
Auslese - mind. 95° Öchsle
Beerenauslese - mind. 125° Öchsle
Trockenbeerenauslese - mind. 150° Öchsle. Handlese verpflichtend!
Eiswein - mind. 125° Öchsle