Zulässige Geschmacksangaben

Folgende Bezeichnungen sind im Weinbau zulässig: „Trocken“, „Feinherb“, „Halbtrocken“, „Lieblich“ und „Süß“. Der Restzucker im Wein bestimmt die zulässige Geschmacksangabe. Hierbei gibt es Werte von 0 bis höher als 45 Gramm pro Liter.

Trocken
Ist ein Wein, wenn sein Restzuckergehalt  4 g/l oder höchstens 9 g/l beträgt und dabei nicht um mehr als 2 g den Gesamtsäuregehalt pro l übersteigt.

Halbtrocken – Feinherb
Ist ein Wein, wenn sein Restzuckergehalt 12g/l oder höchstens 18 g/l beträgt und den Gesamtsäuregehalt/l nicht um mehr als 10 g übersteigt.

Lieblich – Mild
Ist ein Wein, wenn der Restzuckergehalt, den für „halbtrocken“ zulässigen Wert übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht.

Süss
ist ein Wein, wenn der Restzucker/l höher als 45 g/l ist