Zulässige Geschmacksangaben
Folgende Bezeichnungen sind im Weinbau zulässig: „Trocken“, „Feinherb“, „Halbtrocken“, „Lieblich“ und „Süß“. Der Restzucker im Wein bestimmt die zulässige Geschmacksangabe. Hierbei gibt es Werte von 0 bis höher als 45 Gramm pro Liter.
Trocken
Ist ein Wein, wenn sein Restzuckergehalt 4 g/l oder höchstens 9 g/l beträgt und dabei nicht um mehr als 2 g den Gesamtsäuregehalt pro l übersteigt.
Halbtrocken – Feinherb
Ist ein Wein, wenn sein Restzuckergehalt 12g/l oder höchstens 18 g/l beträgt und den Gesamtsäuregehalt/l nicht um mehr als 10 g übersteigt.
Lieblich – Mild
Ist ein Wein, wenn der Restzuckergehalt, den für „halbtrocken“ zulässigen Wert übersteigt, aber höchstens 45 g/l erreicht.
Süss
ist ein Wein, wenn der Restzucker/l höher als 45 g/l ist
Wenn mit Zusatz gekennzeichnet ist: „Für Diabetiker geeignet, nur nach Befragen des Arztes“ dann müssen zusätzlich folgende Vorgaben erfüllt werden:
- max. 12 vol.% vorhandener Alkohol
- max. 150 mg/l gesamte schweflige Säure
- max. 4 g/l Glukose
- max. 20 g/l Gesamtzucker als Invertzucker berechnet
- Brennwertangabe in kj